Frauenarztpraxis Sabine Kallenbach-Gans

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INFO zur Kassengebühr

Liebe Patientin!

Ab dem 1. Januar 2004 sind wir durch das sogenannte Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz gezwungen, von Ihnen beim ersten Praxiskontakt im Quartal 10,00 EURO für Ihre Krankenkasse einzukassieren.

Diese 10,00 EURO werden uns automatisch vorab von unserem Honorar von den Krankenkassen abgezogen.

Diese Vorschrift gilt auch, wenn wir gegenüber Ihrer Krankenkasse lediglich die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Rezepts abrechnen. Andererseits vergütet uns Ihre Krankenkasse für unsere Leistung nur zwischen ca. 84 Cent (Betriebskrankenkasse) und 1,53 EURO und zwar mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu mehr als einem halben Jahr nach Ihrem Besuch in unserer Praxis.

Bitte verstehen Sie, daß wir unter diesen Voraussetzungen unseren bisherigen telefonischen Rezeptservice für gesetzlich krankenversicherte Patientinnen nicht aufrechterhalten können.

Sie können für die notwendige Weiterverordnung Ihrer Medikamente jederzeit während unserer üblichen Sprechzeiten in unserer Praxis vorbeikommen und erhalten Ihr benötigtes Rezept . Bitte denken Sie an die 10,00 EURO für Ihre Krankenkasse!

Für privatversicherte Patientinnen bleibt unser Serviceangebot unverändert bestehen.