INFO zur Kassengebühr
Liebe Patientin!
Ab dem 1. Januar 2004 sind wir durch das sogenannte
Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz gezwungen, von Ihnen beim ersten
Praxiskontakt im Quartal 10,00 EURO für Ihre Krankenkasse
einzukassieren.
Diese 10,00 EURO werden uns automatisch vorab von
unserem Honorar von den Krankenkassen abgezogen.
Diese Vorschrift gilt auch, wenn wir gegenüber Ihrer
Krankenkasse lediglich die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines
Rezepts abrechnen. Andererseits vergütet uns Ihre Krankenkasse für
unsere Leistung nur zwischen ca. 84 Cent (Betriebskrankenkasse) und 1,53
EURO und zwar mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu mehr als einem
halben Jahr nach Ihrem Besuch in unserer Praxis.
Bitte verstehen Sie, daß wir unter diesen
Voraussetzungen unseren bisherigen telefonischen Rezeptservice für
gesetzlich krankenversicherte Patientinnen nicht aufrechterhalten
können.
Sie können für die notwendige Weiterverordnung Ihrer
Medikamente jederzeit während unserer üblichen Sprechzeiten in unserer
Praxis vorbeikommen und erhalten Ihr benötigtes Rezept . Bitte denken
Sie an die 10,00 EURO für Ihre Krankenkasse!
Für privatversicherte Patientinnen bleibt unser
Serviceangebot unverändert bestehen.